OBK (Ombudsstelle und Begutachtungskommission)
Die GZG hat eine OBK bestellt, welche sich bei Differenzen zwischen Patient und Zahnarzt für die Prüfung und Begutachtung der Sachlage einsetzt. Das Ziel ist es, Beanstandungen objektiv zu klären und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden zu helfen. Die OBK besteht aus einem Präsidenten (Jurist) einem Obmann und 3 Fachexperten verschiedener Alterstufen. Die OBK kennt folgende Verfahren:
Auskünfte durch die Ombudsstelle
Einfache Honorarprüfung
Einfache Begutachtung
Schlichtungsverfahren
Schiedsgerichtsverfahren
Bearbeitet werden Verletzungen der Taxordnung, Nichteinhalten besonderer Abreden, Verletzungen der zahnärztlichen Sorgfaltspflicht bei Erfüllen des Auftrags und Mängelrügen.
Zuerst steht immer das persönliche Gespräch zwischen Patient und behandelndem Zahnarzt.
Bringt dies die einvernehmliche Lösung nicht, kann der Patient vom Zahnarzt das Meldeformular für die OBK verlangen oder sich direkt an den Präsidenten der OBK wenden:
Dr. iur.
Marc E. Wieser
Chesa Wieser
7524 Zuoz
Tel. 081 851 20 30
Fax 081 851 20 31
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